Wolfgang Schoedsack

Kassenleistungen

Ihre logopädische Behandlung ist eine Kassenleistung, die von einem Arzt verordnet werden muss. Bei Privatpatienten trägt die Privatkasse in der Regel die Kosten.

Der Weg zu Ihrer logopädischen Behandlung

Ihre logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Sprechen Sie daher zuerst, je nach Alter und Störungsbild des Patienten, mit Ihrem behandelnden Arzt. Ihr Allgemeinmediziner oder Facharzt wird Ihnen, beim Vorliegen einer entsprechenden logopädischen Symptomatik, ein Rezept verordnen. Wenden Sie sich anschließend an die Praxis für Logopädie und vereinbaren Sie einen ersten Termin. Auf der Verordnung vermerkt Ihr Arzt die Therapieanzahl, die Dauer und die Frequenz einer Therapiestunde sowie das Störungsbild. Auch ein Hörtest und ein Befund der Stimmlippen sollte, je nach Störungsbild, auf der Verordnung notiert sein. Nach Beendigung der verordneten Therapien erhält Ihr überweisender Arzt einen aussagekräftigen Bericht über den Therapieinhalt und -verlauf. Eine Empfehlung des weiteren therapeutischen Vorgehens ergänzt den Bericht. Die Wiedervorstellung des Patienten beim Arzt nach Beendigung eines Rezeptes ist meistens notwendig. Die gesetzlichen Kassen fordern, bei gebührenpflichtigen Patienten, einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% und die Leistung der Rezeptgebühr von 10 Euro. Die Höhe der Summe wird der offiziellen Gebührentabelle der gesetzlichen Krankenkassen entnommen.

Welcher Arzt verordnet Ihr logopädisches Rezept

Je nach Alter und Störungsbild des Patienten verordnet Ihnen der entsprechende Arzt Ihr Rezept:

  • Allgemeinarzt
  • HNO-Arzt
  • Internist
  • Kieferorthopäde
  • Kinderarzt
  • Neurologe
  • Phoniater
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